Mahr Software
End User License Agreement (EULA)


Inhaltsverzeichnis
Prambel
1.	Vertragsgegenstand und Vertragsbeginn
2.	Rechteeinrumung
3.	Mehrfachnutzung
4.	Reverse Engineering und Programmnderungen
5.	Gewhrleistung
6.	Haftung
7.	Hhere Gewalt
8.	Haftung fr die Verletzung von Schutzrechten und Urheberrechten Dritter
9.	Sicherungsmanahmen, Audit-Recht
10.	Weitere Pflichten des Kunden
11.	Vertraulichkeit
12.	Datenerfassung und -nutzung
13.	Exportkontrolle
14.	Sonstiges
15.	Recht, Erfllungsort und Gerichtsstand


Prambel
Der Kunde erwirbt von der Mahr GmbH Standardsoftware, um diese fr messtechnische Anwendungen mit Hilfe von kundenseitigen Softwarenutzern einzusetzen. Die Software wird insbesondere verwendet fr die Auswertung von Messdaten und/oder den Einsatz von Messgerten zur Erfassung von Messdaten und/oder die Datenkommunikation und den Datenaustausch.


1. Vertragsgegenstand und Vertragsbeginn
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die dauerhafte berlassung des Computerprogramms im Objektcode inklusive der zugehrigen Benutzerdokumentation ("Vertragssoftware") und die Einrumung der in diesem Vertrag beschriebenen Nutzungsrechte gem zugrundeliegender Auftragsbesttigung.
(2) Die Mahr GmbH berlsst dem Kunden ein Exemplar der Vertragssoftware und eine Version der zugehrigen Benutzerdokumentation. Erfolgt die Lieferung im Wege des Downloads, so stellt die Mahr GmbH dem Kunden die Vertragssoftware und die Benutzerdokumentation auf ihrer Website zum Download bereit. Fr den Log-in in den geschtzten Bereich ihrer Website teilt sie ihm den Benutzernamen sowie das zugehrige Passwort ("Zugangsdaten") mit. Fr den Fall, dass die Vertragssoftware mittels Lizenzschlssel geschtzt ist, erhlt der Kunde den Lizenzschlssel ausschlielich fr die Nutzung der Vertragssoftware wie im vorliegenden Vertrag und der Benutzerdokumentation nher bestimmt.
(3) Das Vertragsverhltnis beginnt, sobald der Kunde die Nutzung der Software unter Zustimmung zu den Vertragsbedingungen aufnimmt.
(4) Die Beschaffenheit der Vertragssoftware ergibt sich abschlieend aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gltigen Benutzerdokumentation. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewhrt, wenn sie als solche ausdrcklich bezeichnet worden ist.
(5) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.


2. Rechteeinrumung
(1) Der Kunde erhlt mit vollstndiger Bezahlung des Entgelts gem dem diesem Vertrag zugrunde liegenden Auftrag ein einfaches, zeitlich unbeschrnktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware im in diesem Vertrag eingerumten Umfang. Vor vollstndiger Bezahlung des Entgelts stehen smtliche Kopien der Vertragssoftware und Datentrger sowie die bergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt.
(2) Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der knftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde wird die erstellte Sicherungskopie mit dem Vermerk "Sicherungskopie" sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers offenkundig und unvernderbar versehen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Kopie der Vertragssoftware einem Dritten dauerhaft zu berlassen, sofern keine anderen Rechtsvorschriften dem entgegenstehen, deren Beachtung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollstndig aufgeben, smtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und smtliche auf anderen Datentrgern befindlichen Kopien lschen oder der Mahr GmbH bergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer lngeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung der Mahr GmbH wird der Kunde ihr die vollstndige Durchfhrung der genannten Manahmen schriftlich besttigen oder ihr gegebenenfalls die Grnde fr eine lngere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrcklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinrumung gem diesem Vertrag vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulssig.
(4) Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) berschreitet, so wird er unverzglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlsst er dies, so kann die Mahr GmbH die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
(5) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale drfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verndert werden.


3. Mehrfachnutzung
(1) Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl natrlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der Anzahl der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulssige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im brigen nach dem Lizenzschein. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos ffentlich wiederzugeben oder zugnglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfgung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als "SoftwareasaService". Abs.(4) bleibt unberhrt.
(2) Die Mehrfachnutzung der Software ist abhngig von der Art der Lizenzierung mglich. Nur im Notfall darf der Kunde die Software auf alternativen Gerten der gleichen Art verwenden.
(3) Die Mehrfachnutzung des Softwareprodukts erfordert den Erwerb von Mehrfach-Lizenzen.
(4) Wenn der Kunde das Softwareprodukt, das durch ein Update oder Upgrade ersetzt wurde, parallel zum aktuellen Softwareprodukt weiter nutzen mchte, bentigt er hierfr die vorherige Zustimmung der Mahr GmbH, sofern sich dies nicht aus den erworbenen Lizenzen ergibt.


4. ReverseEngineering und Programmnderungen
(1) Der Kunde ist gem 69e des deutschen UrhG ausschlielich dann berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielfltigen, wenn dies gesetzlich vorgesehen oder notwendig ist, um Fehler zu beheben oder die Interoperabilitt der Vertragssoftware mit anderen Programmen zu erhalten. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Mahr GmbH dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugnglich gemacht hat. Der Kunde darf ferner eine Dekompilierung nur in dem fr die Berichtigung erforderlichen Ausma und gegebenenfalls unter Einhaltung der mit der Mahr GmbH an diesem Programm vertraglich festgelegten Bedingungen vornehmen.
(2) Voraussetzung in Bezug auf die Fehlerbehebung ist, dass dies ausschlielich zum Zweck der Korrektur von Fehlern geschieht, die das Funktionieren der Software beeintrchtigen.
(3) Weitere Voraussetzung fr die Genehmigung zur Rckbersetzung ist die Durchfhrung des Reverse Engineering oder der Programmbeobachtung ausschlielich durch Verfahren, zu deren Ausfhrung der Kunde gem diesem Lizenzvertrag berechtigt ist. Insbesondere darf der Programmcode in keinem Fall mithilfe eines Druckers ausgedruckt werden.


5. Gewhrleistung
(1) Die Mahr GmbH leistet Gewhr fr die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafr, dass der Kunde die Vertragssoftware frei von Rechtsmngeln nutzen kann. Die Sachmngelgewhrleistung gilt nicht 
* fr Mngel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, welche nicht dem dem Auftrag zugrunde liegenden Zweck entspricht;
* in Fllen, in denen aufgrund der unterlassenen oder fehlerhaften Umsetzung von Nutzungshinweisen durch den Kunden die bestimmungsgeme Nutzung nicht mglich ist;
* fr nderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrags oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Mahr GmbH berechtigt zu sein.
(2) Der Kunde hat die Vertragssoftware unverzglich nach Erhalt auf offensichtliche Mngel zu berprfen und diese bei Vorliegen der Mahr GmbH unverzglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewhrleistung fr diese Mngel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich spter ein solcher Mangel zeigt. 377 des deutschen HGB findet Anwendung.
(3) Die Mahr GmbH ist im Falle eines Sachmangels zunchst zur Nacherfllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels ("Nachbesserung") oder zur Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software bernehmen, es sei denn, dies fhrt zu unzumutbaren Beeintrchtigungen. Bei Rechtsmngeln wird die Mahr GmbH dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abndern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
(4) Die Mahr GmbH ist berechtigt, die Gewhrleistung in den Rumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Die Mahr GmbH gengt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf ihrer Website zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lsung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
(5) Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurckzutreten, bleibt unberhrt. Ein Rcktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mngeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet die Mahr GmbH gem Ziffer6. dieses Vertrags.
(6) Mit Ausnahme von Schadensersatzansprchen verjhren Gewhrleistungsansprche aufgrund von Sachmngeln in einem Jahr. Die Verjhrung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datentrger mit der Ablieferung der Vertragssoftware, im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten fr den Downloadbereich. Fr Schadensersatzansprche und Ansprche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer6. dieses Vertrags.
(7) Besteht zwischen den Parteien ein Pflegevertrag, richtet sich die Beseitigungsfrist fr Mngel nach den in diesem Pflegevertrag vorgesehenen Zeiten.


6. Haftung
(1) Die Mahr GmbH haftet unbeschrnkt fr Schden, die durch die Mahr GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfllungsgehilfen verursacht wurden, die nicht am Softwareprodukt beziehungsweise nicht an der Hardware und dem angeschlossenen Gert entstehen, ausschlielich in den folgenden Fllen, unabhngig vom jeweiligen Rechtsgrund 
- bei vorstzlichem oder grob fahrlssigen Fehlverhalten 
- fr die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, 
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie 
- im Umfang einer von der Mahr GmbH bernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlssiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich fr die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Mahr GmbH der Hhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Die Haftung fr Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschrnkt, der bei regelmiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wre, fr deren Erstellung der Kunde selbst verantwortlich ist. Die Mahr GmbH haftet nicht fr solche Schden, die darauf beruhen, dass der Kunde die Nutzung der Programme unterbricht oder einstellt.
(4) Die Haftung von Mahr GmbH ist ferner auf solche Schden beschrnkt, die von der Software in der gltigen und unvernderten Originalfassung oder freigegebenen Updates und Upgrades verursacht wurden. Fr unmittelbare Schden, die von berholten, abgenderten oder bearbeiteten Fassungen der Software verursacht wurden, haftet die Mahr GmbH nur, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden auch bei Einsatz der gltigen und unvernderten Originalfassung der Software eingetreten wre.
(5) Die Datenkommunikation ber das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfgbar gewhrleistet werden. Die Mahr GmbH haftet insoweit nicht fr die stndige und ununterbrochene Verfgbarkeit. Der Zugriff auf die Website wird ausschlielich ber das Internet eingerichtet. Ort der Datenbertragung ist die Schnittstelle zwischen dem Server der Mahr GmbH und dem Internet. Die Verantwortung der Mahr GmbH fr die Datenbertragung endet dort. Zur Aufrechterhaltung des Angebots sind Wartungsarbeiten, im Einzelfall auch Serverabschaltungen oder -neustarts, erforderlich. Es kann daher zu seltenen, vorbergehenden Serviceeinschrnkungen kommen. Dies gilt ebenso bei Serviceeinschrnkungen anderen Ursprungs, die die Mahr GmbH nicht beeinflussen kann (wie z.B. Strung ffentlicher Kommunikationsnetze, Stromausflle, Denial-of-Service-Attacken, Streiks).
(6) Soweit Mitarbeiter der Mahr GmbH allgemeine technische Ausknfte geben, einen Rat oder eine Empfehlung erteilen, ohne dass die Mahr GmbH sich hierzu vertraglich verpflichtet hat, ist die Mahr GmbH unbeschadet der sich aus einem vom reinen Kaufvertrag separaten Vertragsverhltnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit nicht zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens verpflichtet.
(7) Eine weitergehende Haftung der Mahr GmbH besteht nicht. Insbesondere haftet die Mahr GmbH nicht fr weitergehende Verpflichtungen, die der Kunde mit Dritten eingegangen ist. 
(8) Die vorstehende Haftungsbeschrnkung gilt auch fr die persnliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Mahr GmbH.


7. Hhere Gewalt
Ereignisse hherer Gewalt, die der Mahr GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmglich machen, berechtigen die Mahr GmbH, die Erfllung ihrer Verpflichtung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der hheren Gewalt stehen Streik und hnliche Umstnde, von denen die Mahr GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.


8. Haftung fr die Verletzung von Schutzrechten und Urheberrechten Dritter
(1) Macht ein Dritter Ansprche aus Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts gegen den Kunden geltend, weil dieser eine von der Mahr GmbH gelieferte Softwarerevision, Firmwareergnzung oder dazugehrige Dokumentation benutzt, ist die Mahr GmbH verpflichtet, etwaige dem Schutzrechtsinhaber gerichtlich zugesprochene oder mit vorheriger Zustimmung von der Mahr GmbH zugestandene Kosten- und Schadensersatzbetrge zu bezahlen. Vorausgesetzt ist dabei, dass der Kunde die Mahr GmbH unverzglich schriftlich ber derartige Ansprche unterrichtet und der Mahr GmbH alle Abwehrmanahmen und auergerichtlichen Regelungen vorbehalten bleiben. Der Kunde ist verpflichtet, die Mahr GmbH bei der Abwehr nach besten Krften zu untersttzen. Unter diesen Voraussetzungen wird die Mahr GmbH dem Kunden grundstzlich das Recht zum weiteren Gebrauch der Software, Firmwareergnzung oder Dokumentation verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht mglich sein sollte, ist die Mahr GmbH verpflichtet, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten den entsprechenden Gegenstand entweder derart abzundern oder zu ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder den Gegenstand zurckzunehmen und das dafr bezahlte Entgelt abzglich eines die gezogenen Nutzungen bercksichtigenden Betrags zu erstatten.
(2) Die im vorstehenden Absatz aufgefhrten Verpflichtungen gelten nicht, falls Schutzrechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass die gelieferte Software oder Updates, Firmwareergnzungen oder Dokumentation nicht in der vorgesehenen Weise verwendet oder nicht auf einem bestimmten System einschlielich Peripheriegerten eingesetzt wird.


9. Sicherungsmanahmen, Audit-Recht
(1) Der Kunde wird die Vertragssoftware sowie gegebenenfalls die Zugangsdaten fr den Onlinezugriff durch geeignete Manahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Insbesondere sind smtliche Kopien der Vertragssoftware sowie die Zugangsdaten an einem geschtzten Ort zu verwahren.
(2) Der Kunde wird es der Mahr GmbH auf deren Verlangen hin ermglichen, den ordnungsgemen Einsatz der Vertragssoftware zu berprfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde der Mahr GmbH Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewhren sowie eine berprfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch die Mahr GmbH oder eine von ihr benannte und fr den Kufer akzeptable Wirtschaftsprfungsgesellschaft ermglichen. Die Mahr GmbH darf die Prfung in den Rumen des Kunden zu dessen regelmigen Geschftszeiten durchfhren oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchfhren lassen. Die Mahr GmbH wird darauf achten, dass der Geschftsbetrieb des Kunden durch diese Ttigkeit vor Ort so wenig wie mglich gestrt wird. Ergibt die berprfung eine berschreitung der erworbenen Lizenzanzahl um mehr als 5% (fnf Prozent) oder eine anderweitige nicht-vertragsgeme Nutzung, so trgt der Kufer die Kosten der berprfung, ansonsten trgt die Kosten die Mahr GmbH. Alle sonstigen Rechte bleiben vorbehalten.


10. Weitere Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Zugriff Dritter auf die Software und Dokumentation durch geeignete technische und organisatorische Manahmen zu verhindern. Insbesondere hat der Kunde seine Mitarbeiter anzuweisen, Dritten den Zugriff auf die Software zu verwehren.
(2) Falls ein Mitarbeiter des Kunden das Urheberrecht verletzt oder nicht berechtigten Dritten den Zugriff auf die Software gewhrt, so ist der Kunde verpflichtet, sich an der Aufklrung des Verstoes zu beteiligen und die Mahr GmbH ber die Behandlung dieses Verstoes in Kenntnis zu setzen.


11. Vertraulichkeit
(1) "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umstnden heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen ber Produkte einschlielich Objektcodes, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Ablufe, Geschftsbeziehungen und Know-how.
(2) Vertrauliche Informationen sind strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schtzen.
(3) Von der Geheimhaltungspflicht in Abs.(2) ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
* die bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behrdliche Anordnungen verletzt werden;
* die bei Abschluss des Vertrags ffentlich bekannt sind oder danach ffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
* die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behrde offengelegt werden mssen. Soweit zulssig und mglich, ist ber eine solche Verpflichtung zur Offenlegung unverzglich zu unterrichten.
(4) Es werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewhrt, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offengelegt, die diese kennen mssen, und diese Mitarbeiter werden auch fr die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulssigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichtet.
(5) Der Kunde ist im Falle des Verlusts, insbesondere bei Diebstahl des Softwareprodukts verpflichtet, den Verlust der Mahr GmbH unverzglich anzuzeigen.


12. Datenerfassung und -nutzung
(1) Mit Installation des Softwareprodukts werden in Abhngigkeit vom Softwareprodukt Diagnoseinformationen sowie technische, nutzungsrelevante und zugehrige Informationen, einschlielich eindeutiger System- und Hardwarekennungen, sowie Informationen ber die verwendete Systemsoftware, Softwarelizenz und Module sowie alle mit der Software gesteuerten Gerte und Kommunikationen (zusammenfassend als "systemische Daten" bezeichnet) lokal auf dem Rechner des Kunden erfasst bzw. es wird die technische Voraussetzung zur Erfassung der vorgenannten Information durch den Kunden im Bedarfsfall vorbereitet; unter der jeweils angegebenen Website oder im jeweiligen Softwareprodukt kann eine detaillierte bersicht ber die erfassten Daten eingesehen werden. Je nach Anwendungs- und Konfigurationsfall knnen diese Daten aber auch lokal im Netzwerk oder auf im Netz befindlichen Servern gespeichert werden, um weitere Produkte bzw. Dienstleistungen der Mahr GmbH zu ermglichen.
(2) Die Mahr GmbH ist berechtigt, diese systemischen Daten zu Diagnosezwecken bzw. fr Lizenzgeber-Dienste zu nutzen und die Daten zu erfassen, sofern diese fr die zuvor beschriebenen Zwecke in einer Form gesammelt und gespeichert werden, die keinerlei Rckschlsse auf Personen zulsst.
(3) Der Kunde stimmt einer Auswertung des Nutzerverhaltens in anonymisierter Form durch die Mahr GmbH zu Zwecken der Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Produkte zu.


13. Exportkontrolle
(1) Die Parteien sind sich darber bewusst, dass die Vertragssoftware Export- und Importbeschrnkungen unterliegen kann. Insbesondere knnen Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschrnkungen unterliegen. Der Kufer wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlgigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfllung der Mahr GmbH steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(2) Insbesondere besttigt der Kunde, die Software sowie jedwede damit verbundene Technologie oder Dokumentation oder Teile davon weder direkt noch indirekt unter Nichtbefolgung der vorgenannten Bestimmungen in sanktionierte Lnder oder an sanktionierte natrliche oder juristische Personen bereitzustellen.
(3) Der Kunde sichert der Mahr GmbH zu, dass er die Software sowie jedwede damit verbundene Technologie oder Dokumentation oder Teile davon nicht unter Verletzung vorgenannter anwendbarer Gesetze oder Vorschriften verwenden wird. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, die Mahr GmbH von allen Ansprchen freizustellen und schadlos zu halten, welche aus der Nichteinhaltung vorgenannter anwendbarer Bestimmungen resultieren.


14. Sonstiges
(1) Der Kunde darf Ansprche gegen die Mahr GmbH nur nach schriftlicher Zustimmung der Mahr GmbH auf Dritte bertragen. Ziffer2. Abs.(4) dieses Vertrags bleibt hiervon unberhrt.
(2) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskrftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(3) nderungen und Ergnzungen dieses Vertrags bedrfen der Textform. Dies gilt auch fr die nderung oder Aufhebung dieser Klausel.
(4) Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergnzende Allgemeine Geschftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Mahr GmbH dem ausdrcklich zugestimmt hat. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrcklich und schriftlich vereinbart wurden.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im brigen nicht berhrt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nchsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslcken.
(6) Smtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sind verpflichtender Vertragsbestandteil.


15. Recht, Erfllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberhrt.
(2) Erfllungsort und Gerichtsstand fr alle Streitigkeiten aus der Geschftsverbindung, welche nicht gtlich bereinigt werden knnen, ist Gttingen, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
